Empfindliche Strafe für Restaurantbesitzer

Hohe Strafe wegen unzugänglicher Behindertentoilette

Im Juni diesen Jahres waren wir in Würzburg zu Gast und stärkten uns in einem Schnellrestaurant direkt am Unteren Marktplatz. Nein es war keine der großen Burgerketten. Nach dem wir gegessen hatten, hätte ich eigentlich noch mal auf Toilette gemusst. Es gab hier auch eine ausgewiesene Toilette für Menschen mit Behinderung. Allerdings mussten wir das Lokal unverrichteter Dinge wieder verlassen. Was war geschehen?
Zu aller erst war der Durchgang in den Toilettenbereich durch einen Beistelltische eingeengt. Die Schiebetüre zur Behindertentoilette konnte nur unter größerem Kraftaufwand geöffnet werden.

Durchgang ist zu eng für Rollstühle
Hier ist kaum ein Durchkommen mit Rollstuhl möglich
Behindertentoilette - Bewegungsflächen sind verstellt
Rechts stehen Personalschränke und links steht ein Rollwagen

Zu guter Letzt waren beide Bewegungsflächen neben der Toilette links durch einen Rollwagen mit Babywickelauflage versperrt. Auf der rechten Seite standen Personalschränke. Ein Umsetzten vom Rollstuhl auf die Toilette war hier unmöglich.

Das Gewerbeamt schreitet ein.

Diese unsäglichen Umstände wurden von uns dem zuständigem Gewerbeamt in Würzburg gemeldet. Wir wurden heute 24.07.2017 telefonisch von dem Zuständigen Sachbearbeiter informiert.
Dieser zeigte sich entsetzt über die Zustände im Lokal. Eine empfindliche Strafe für den Betreiber und die Beseitigung der Zustände sei angesagt.

Die Moral von der Geschicht

Angebrachte Beschwerden über Missstände haben Wirkung.

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