Euerbach:
Anlass für die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Arnold war die Manipulation des Antrages vom 24.09.2014 an die Gemeinde, sowie weiter Vorkommnisse.
Auf Grund aktueller Vorkommnisse im Bereich der Gemeindepolitik wurde heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Arnold bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schweinfurt eingereicht.
Gegenstand der Beschwerde sind:
Verstoß gegen BayBGG (Bayrisches Behindertengleichstellungsgesetz) nach
Art 1: Aufgaben und Ziele
Art 4: Barrierefreiheit
Art 5: Benachteiligung
Art 7: Sicherung der Teilhabe
Art 9: Benachteiligungsverbot
Art 10 (2): Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
Diskriminierung von Behinderten
Gezielte Meinungsmanipulation zu Lasten Behinderter
Versuch der Einschüchterung
Vorsätzliche Falschinformation des Gemeinderates mit Ziel gewünschte Abstimmungsergebnisse zu erreichen
Antragsmanipulation
Anmerkung:
Eine Gesellschaft definiert sich über den Umgang mit ihren schwächsten Mitgliedern und das sind nun mal Kinder, Alte und Behinderte.
Wir Behinderte wollen keine Almosen und Sonderbehandlungen, wir sind leider gezwungen unsere durch verschiedene Gesetze und Verordnungen verbrieften Rechte einzufordern.
• Wir wollen die gleichen Wege benutzen, wie alle andern Mitbürger.
• Wir wollen keine Straßen benützen müssen.
• Wir wollen durch die gleichen Eingänge gehen / rollen wie die Gesunden.
• Wir wollen nicht als unliebsamer Kostenfaktor gesehen werden, so wie es früher einmal war.
• Wir wollen nicht auf die Hilfe anderer angewiesen sein.
• Wir wollen wie der Rest der Gesellschaft am Leben teilhaben.
• Wir wollen bei der Verhinderung, Beseitigung und Erkennung von Hindernissen beteiligt werden.
Ich bitte um das Landratsamt Schweinfurt um Unterstützung bei der rechtlichen Überprüfung der Sachverhalte und bei der Beseitigung von Barrieren in den Städten und Gemeinden, sowie in machen Köpfen!
Mein Antrag auf barrierefreien Zugang zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen (von einem Fachmann für Verwaltungsrecht und einem Juristen ausgearbeitet) vom 24.09. wurde in der Sitzung vom 25.11. als Antrag auf barrierefreien Zugang zum Sitzungssaal behandelt.
Die Ratsmitglieder entschieden über einen Antrag der so nicht von mir gestellt wurde und eine komplett andere Bedeutung und Ausgangsstellung hat.
Auf Grund der bisherigen Blockadepolitik in Sachen Behinderte, ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um ein Versehen handelte. Ferner wurden hier die teuerste und unpraktischste Variante (37.000 €) zur Diskussion gestellt, während über die billigere und idealere (12.000 €) Lösung nicht diskutiert wurde. Auch wurden in diesem Zusammenhang vom Verwaltungsleiter Zahlen und Beträge genannt, die an den Haaren herbei gezogen waren und von vornherein zu einer Ablehnung des Antrages führen mussten. Hier wurden wieder einmal Behinderte als enormer Kostenfaktor deklariert, während die billigste Lösung, eine Verlegung des Sitzungsortes, welches sich aus meinem Originalantrag ergeben hätte, den Haushalt mit 0 € belastet hätte, auf Grund der Antragsmanipulation nicht einmal erwähnt wurde.
Am 03.08.2014 stellte ich einen Antrag auf Absenkung zweier Gehwege. Im Schreiben vom 25.9. antwortete mir Herr Arnold, „Die Abarbeitung werde sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen.“
Dies stellt nach diversen Behindertengleichstellungsgesetzen und nach Meinung von Fachleuten eine Diskriminierung von Behinderten dar, da dieser Schlusssatz nur einem Zweck dient, mich den Antragsteller und Schwerbehinderten Bürger ruhig zu stellen.
In der öffentlichen Sitzung vom 16.09. zum Thema erschütterungsbehaftete Gehwege entlang der Hauptstr. in Euerbach, wurden Unwahrheiten über mögliche Kosten für Anwohner und Rückzahlungen von Fördergeldern verbreitet, was GR Müller im privaten Bereich gegenüber meiner Frau Heike Sandmann eingestand, dass diese nicht zutreffen würde. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen, ist davon auszugehen das diese Unwahrheiten nur dem Zweck dienen, den GR zu veranlassen, gegen die Beseitigung von Barrieren zustimmen und in der Bevölkerung eine behindertenfeindliche Stimmung aufzubauen. Zudem wurden keinerlei Anstrengungen unternommen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Hier werden von Bürgermeister Arnold Abstimmungsergebnisse auf Kosten von Behinderten herbeigeführt.
Auch hier dürfte es sich nach meinem Dafürhalten um Diskriminierung von Behinderten halten, da, wie ich ihm am 20.9 schriftlich mitteilte, dass die bisherigen Situationen in der Gemeinde bei mir gesundheitliche Probleme bereiten und ich daher die Fahrbahn der stark befahrenen Hauptstr./B303 und zugleich Autobahnzubringer bzw. Umleitungsstrecke benutzen muss, nimmt er billigend eine Gefährdung mir gegenüber von Leib und Leben in Kauf.
Meiner Auffassung nach handelt es sich hier um einen eindeutigen Verstoß nach Art 4 u. Art 7 BayBGG (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz).
Am 24.6.2014 vor Beginn der Gemeinderatssitzung stand ich mit meinem Rollstuhl vor den Stufen des Sitzungssaals, als Bürgermeister Arnold meines Erachtens die abwertenden und diskriminierenden Worte mir gegenüber äußerte „wir hatten Jahre lang einen Behinderten, der ist die Stufen immer hoch gekommen, das wirst du wohl auch schaffen“.

Mit Schreiben vom 4.7. räumte Herr Arnold diese Worte ein. Wenn er auch behauptet, ich hätte die Worte aus dem Zusammenhang gerissen, gab es weder vorher noch nachher eine Konversation zwischen uns.
Auf eine geforderte Entschuldigung warte ich noch heute.
Die entspricht einer ganz klaren Diskriminierung.
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